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   VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW   

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https://dejure.org/2010,13875
VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW (https://dejure.org/2010,13875)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW (https://dejure.org/2010,13875)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW (https://dejure.org/2010,13875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes durch die Errichtung einer 135 qm großen Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Gebäudes; Eintragung eines Bauwerks in die Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland als wichtiges Indiz für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Solarenergie bei Denkmalschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus - Anlage hätte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes zufolge

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    in die Denkmaltopographie erfolgte nach den Erkenntnissen des Gerichts, die auf den sachverständigen Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde in dem Verfahren beruhen und denen insoweit maßgebliches Gewicht zukommt (vgl.VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, [...], Rn. 24), zu Recht, da das Bauwerk die gesetzlichen Merkmale eines Denkmals erfüllt.

    Wissenschaftliche Gründe können aber auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (vgl. VGH BadenWürttemberg,Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, [...], Rn. 26).

    Dies gilt bei der wissenschaftlichen Bedeutung dann allerdings nicht, wenn das Kulturdenkmal als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung unter einer durch die Veränderungen bedingten Einbuße an Authentizität leidet und deswegen sein "Quellenwert" beeinträchtigt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, [...], Rn. 36f.).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158 = DÖV 1999, 870) ist aber geklärt, dass das Eigentum an Denkmälern einer gesteigerten Sozialbindung unterliegt.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    14 Abs. 1 GG die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 2140/08 -, Rn. 19).
  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d.h. sie muss sich an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (siehe hierzu bei Ermessensentscheidungen OVG Berlin, Urteil vom 06. März 1997 - 2 B 33/91 -, NVwZ-RR 1997, 591 [595]; so auch Moench/Otting, NVwZ 2000, 515 [518]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Dabei kann z.B. ein behördliches Sachverständigengutachten verwendet und grundsätzlich auch auf solche Gutachten zurückgegriffen werden, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urteil von 7. Juli 1978 - IV C 79/76 -, BVerwGE 56, 127).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Denn das öffentliche Erhaltungsinteresse wird regelmäßig dann entfallen, wenn das Gebäude in einem derart schlechten Zustand ist, dass es nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1988 - 1 S 1949/87 - DVBl. 1988, 1220).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Im Hinblick auf die Beurteilung wissenschaftlicher und künstlerischer Fragen kommt es nämlich auf den Wissens- und Erkenntnisstand sachverständiger Kreise an (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. April 2009 - 8 A 11043/08.OVG -, S. 9 des Urteilsabdrucks; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 -, [...], Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 16.05.2007 - 2 Bf 298/02

    Denkmalfähigkeit eines Objekts, eines Ensembles

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Einer sachverständigen Einschätzung bedarf es dann nicht, wenn sich das Erhaltungsinteresse einem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt (OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O. unter Verweis auf Hamburgisches OVG, Urteil vom 15. Mai 2007 - 2 Bf 298/02 -, [...], Rn. 89; Moench/Otting, NVwZ 2000, 146 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 7 A 1038/92

    Denkmalschutz: Teilweise Unterschutzstellung eines Hauses möglich?

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10
    Um ein solches städtebauliches Denkmal handelt es sich dann, wenn das Objekt in seinem konkreten Bestand aus der ihm innewohnenden funktionalen Einbindung in die gegebene städtebauliche bzw. siedlungsbezogene Situation nicht herausgelöst werden kann, ohne zugleich die erhaltenswerte Situation in ihrer denkmalrechtlich relevanten Aussagekraft wesentlich zu beeinträchtigen oder zu zerstören (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 -, [...], Rn. 38; Moench/Otting, NVwZ 2000, 146 [149]).
  • VG Berlin, 09.09.2010 - 16 K 26.10

    Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf

    Im Rahmen der Abwägung kommt es auf die Bedeutung und den Wert des jeweiligen denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer (vor allem Dachformen, Farbigkeit und bisherige Aufbauten) als auch der Solaranlage (vor allem Größe, Farbigkeit und Struktur), die Einsehbarkeit der Solaranlage und schließlich auf den ökologischen und ökonomischen Nutzen der Solaranlage an (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10. Juni 2010 - 1 S 585/10 -, Rn. 24, und vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 39; Nds. OVG, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 -, Rn. 34, 37; sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 25 K 1972/09 -, Rn. 36 f.; VG Ansbach, Urteile vom 28. Mai 2009 - AN 18 K 08.01942 -, Rn. 69, 71, 73, 76; und vom 8. April 2009 - AN 3 K 08.00981 -, Rn. 21; VG Sigmaringen, Urteil vom 2. April 2008 - 5 K 1038/07 - Rn. 23 f.; VG Göttingen, Urteil vom 23. März 2007 - 2 A 50/05 -, Rn. 17 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 25. April 2006 - 2 A 180/05 -, Rn. 23 ff.; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 23. November 2005 - 5 K 1498/05 -, Rn. 25 f.; alle zitiert nach juris: ferner VG Neustadt [Weinstraße], Urteile vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW -, und vom 12. August 2010 - 4 K 218/10.NW -, beide zitiert nach der Pressemitteilung des Gerichts; ferner Haspel/Martin/Wenz/Derwes, Denkmalschutzrecht in Berlin, 2008, § 11 Rn. 9; Schulte, NWVBl. 2008, 1; siehe auch Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, "Solaranlagen und Denkmalschutz").
  • VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10

    Speyer: Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

    In einem solchen Fall dürfte die Toleranzschwelle für optische Beeinträchtigungen des Denkmals eher schon auf einer sehr niedrigen Stufe erreicht werden (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil der 3. Kammer vom 26. Mai 2010 - 3 K 84/10.NW - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Mai 2006 - 1 LB 16/05 - juris).
  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 25/13

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung einer Solaranlage -

    In einem solchen Fall dürfte die Toleranzschwelle für optische Beeinträchtigungen des Denkmals eher schon auf einer sehr niedrigen Stufe erreicht werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, m.w.N. und Urt. v. 03.05.2006 - 1 LB 16/05 - juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW - juris).
  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 36/12

    Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Errichtung eines Wintergartens

    In einem solchen Fall dürfte die Toleranzschwelle für optische Beeinträchtigungen des Denkmals eher schon auf einer sehr niedrigen Stufe erreicht werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, m.w.N. und Urt. v. 03.05.2006 - 1 LB 16/05 - juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW - juris).
  • VG Koblenz, 11.08.2015 - 1 K 193/15

    Wasserhochbehälter ist Denkmal

    Der Begriff des Kulturdenkmals ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (VG Koblenz, Urt. v. 07.02.2008 - 1 K 1415/07.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 26.05.2010 - 3 K 84/10.NW -, juris, Rn. 53).
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